Urheberrecht und Urheberschutz: Was Du für Deinen Social Media Auftritt wissen musst

Urheberrecht und Urheberschutz: Was Du für Deinen Social Media Auftritt wissen musst

Hast Du an das Urheberrecht und den Urheberschutz für Deinen Social Media Auftritt gedacht?

Falls nicht, möchte ich Dir kurz erklären, was es damit auf sich hat und warum es so wichtig ist.

Urheberrecht und Urheberschutz: Eine kurze Erklärung

Das Urheberrecht bezieht sich auf das geistige Eigentum von Autoren und Künstlern. Es schützt ihre Werke wie Bilder, Fotos und Musik vor widerrechtlicher Verwendung durch Dritte. Der Urheberschutz soll sicherstellen, dass diese Werke nicht ohne Zustimmung des Urhebers genutzt werden und dass der Urheber die Anerkennung für seine Arbeit erhält.

Was bedeutet das für Dich?

Lass mich Dir das anhand von Fotos und Bildern erläutern. Ich bin leidenschaftliche Hobbyfotografin. Wenn ich Bilder 🌠🏞🖼 mache und diese im Netz, zum Beispiel auf Social Media Plattformen, veröffentliche, möchte ich natürlich nicht, dass diese einfach so verwendet werden und womöglich sich jemand mit fremden Federn 🏆 schmückt. Ein Urheber hat das Recht auf Anerkennung, und aus diesem Grund ist es fair, zumindest den Namen des Urhebers oder der Urheberin anzugeben.

Wie kannst Du das korrekt machen?

Wenn Du Bilder von anderen verwendest, solltest Du folgende Informationen angeben:

  1. Name des Urhebers oder der Urheberin
  2. Name der Agentur, Plattform oder des Stockfotoanbieters
  3. Das Jahr der Veröffentlichung (sofern erkennbar)
  4. Die Internetadresse des Urhebers oder der Urheberin

Beispiel: „© Tanja Constabel, Flickr, 2022, www.tanjaconstabel.de

Zusätzlich freuen sich Künstler oder Künstlerinnen, wenn ihr Profil in einem Beitrag oder auf der Webseite verlinkt wird. Achte darauf, dass Du nicht einfach irgendwelche Bilder, Fotos oder Designs aus dem Internet verwendest, da Du damit möglicherweise das Urheberrecht verletzt.

70 Jahre Schutzfrist

Das Urheberrecht bleibt für maximal 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bestehen und wird an die Erben vererbt. Erst nach diesem Zeitraum wird ein Werk als gemeinfrei betitelt, was bedeutet, dass jeder dieses Werk ohne Genehmigung verwenden darf. Wenn Du also einen Beitrag erstellst, denk bitte daran, dass die Nutzung eines Werkes eine Zustimmung braucht, solange es noch nicht als gemeinfrei gilt.

Bilder von Stockanbietern

Die Zustimmung entfällt, wenn Du Bilder von einem Stockanbieter oder einer Bildagentur kaufst bzw. ein Abo-Angebot nutzt. Damit bist Du auf der sicheren Seite und verletzt keine Urheberrechte.

Fazit

Dieses Thema ist noch viel umfassender. Als virtuelle Backoffice-Managerin möchte ich Dir hier lediglich einen kleinen Einblick geben und Dich sensibilisieren. Viele Informationen zu diesem Thema findest Du auf verschiedenen Internetseiten, und für ausführliche Rechtsberatungen lass Dich gern von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten.

Denke daran: Die Einhaltung des Urheberrechts zeigt nicht nur Respekt gegenüber den Schaffenden, sondern schützt Dich auch vor rechtlichen Konsequenzen.